Und was ist mit der Schaffhauser Bratwurst?

Bund will St. Galler Bratwurst schützen

Ursprungsbezeichnung wird registriert

Der Bund will den Ruf der St. Galler Bratwurst und deren Originalität schützen. Künftig soll diese spezielle Wurst nur noch in Ostschweizer Kantonen hergestellt werden dürfen.

(sda/ap) Die «St. Galler Bratwurst» und die «St. Galler Kalbsbratwurst» sollen nur noch in den vier Kantonen St. Gallen, Thurgau, Appenzell Innerrhoden und Appenzell Ausserrhoden produziert werden. Zudem müssen die Metzger ein Pflichtenheft einhalten und sich zertifizieren lassen. Das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) hat am Donnerstag das Gesuch um Registrierung der geschützten geographischen Angabe (GGA) veröffentlicht.

Wie eine Sprecherin des BLW erklärte, soll die geschützte Angabe auch nicht mit der Bezeichnung «Olma- Bratwurst» umgangen werden können. Die Ostschweizer Metzgermeister haben deshalb mit den Olma Messen in St.Gallen vertraglich vereinbart, dass nur die «St. Galler Bratwurst» auch «Olma-Bratwurst» genannt werden darf.

Gegen das im Schweizerischen Handelsamtsblatt veröffentlichte Eintragungsgesuch können Kantone sowie Personen mit schutzwürdigem Interesse Einsprache erheben. Die Einsprachefrist beträgt drei Monate.

Hauptbestandteile der St. Galler Bratwurst, deren geschichtliche Entwicklung bis ins Mittelalter zurückgeht, sind Kalbs- und Schweinefleisch aus der Schweiz oder dem Fürstentum Liechtenstein sowie Milch. Beträgt der Kalbfleischanteil bezogen auf den gesamten Fleischanteil mehr als 50 Prozent, darf auch der Name «St. Galler Kalbsbratwurst» verwendet werden. Wer St. Galler Bratwürste produziert, muss sich überdies an ein detailliertes Pflichtenheft halten.

15 Produkte vom Bund geschützt
Traditionelle landwirtschaftliche Produkte können in der Schweiz mit der GGA oder der geschützten Ursprungsbezeichnung (GUB/AOC) geschützt werden. Heute zählt das Bundesregister 15 GUB-Produkte und sechs GGA-Produkte. Dazu gehören etwa das Bündnerfleisch, der Emmentaler oder der Saucisson vaudois.

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